Recht und Psychiatrie

Vortrag vom 13.12.2018, PUK Zürich

Justiz und Psychiatrie kümmern sich um die gleichen Menschen mit gestörten krankhaften Verhalten. Für die Psychiatrie sind es Patienten, „arme Menschen“, für die Justiz Delinquenten, „böse Menschen“. Die Psychiatrie versucht mit Therapie den Menschen zur Verhaltensveränderung zu bringen. – Die Justiz versucht mit Strafe und Strafmassnahmen den Menschen zu Verhaltensveränderungen zu bringen.

Vortrag zum Anhören:

PDF: Vortrag PUK Zürich Recht und Psychiatrie Therap. Jurisprudenz

Kampf zwischen Medizin und Recht oder eine ergänzende Zusammenarbeit

Audiodateien zur Weiterbildungsveranstaltung, Dienstag, 26. Oktober 2010 im TRAFO Baden Therapeutische Jurisprudenz: Medizin_und_Recht_Vortrag_26.10.10_08:48 (MP3)Medizin_und_Recht_Workshop_26.10.10_14_03_(MP3)

Siehe auch: Programm (PDF) und http://schizo.li/2010/09/21/kampf-zwischen-medizin-und-recht-oder-eine-erganzende-zusammenarbeit/

Aargauer Zeitung, 27.10.2010: Richter_und_ihre_Psychiater (PDF)

Kampf zwischen Medizin und Recht oder eine ergänzende Zusammenarbeit

Teil 1

Teil 2

 

Weiterbildungsveranstaltung, Dienstag, 26. Oktober 2010 im TRAFO Baden

Therapeutische Jurisprudenz

„Kampf zwischen Medizin und Recht oder eine ergänzende Zusammenarbeit“
Tagung für Fachpersonen aus dem schulischen, juristischen und psychosozialen Bereich, sowie andere interessierte Personen.

Programm (PDF)

Anmeldung (PDF)

Mediziner und Juristen sind zwei Berufsgruppen, die unsere moderne Gesellschaft wesentlich mitgestalten. Die Aufgabe der Mediziner ist es, die Gesundheit des Menschen zu schützen und Krankheiten zu verhindern. Die Aufgabe der Juristen ist es, das Recht zugunsten des Menschen durchzusetzen. Die Juristen können nicht sagen, wer krank und wer gesund ist und die Mediziner können nicht bestimmen, wer Recht hat, obwohl sie manchmal vieles als ungerecht empfinden. Institutionen wie Versicherungen und Gerichte versuchen auf juristischem Wege den Krankheitszustand neu zu definieren, um Geld zu sparen. Dies bedeutet natürlich nicht, dass der Patient dadurch gesund wird. In teuren juristischen Kämpfen zwischen behandelnden Ärzten/Gutachtern und Gerichten wird über den Gesundheitszustand des Patienten oder das Wohl eines Kindes gestritten, während der Patient unterdessen immer kränker und das Kind vermehrt traumatisiert wird. Anstatt miteinander zu streiten, sollten Mediziner und Juristen zum Wohl der Patienten und der schutzbedürftigen Kinder sowie unseres Staatshaushaltes konstruktiv zusammenarbeiten. Es soll das Ziel dieser Tagung sein, die beiden unterschiedlichen fachlichen  Betrachtungsweisen heraus zu heben, um vermehrt zu einer konstruktiven und  problemorientierten Zusammenarbeit zu gelangen, die eher zum Wohl der Patienten und Kinder ausfallen, gleichzeitig aber auch kostengünstiger für unser Sozial- und Gesundheitswesen wären.

Referenten:

Welche Psychiater, welche Richter braucht es?
Dr. iur. h.c. Hans Wiprächtiger, Lausanne, Bundesrichter
Richter als heimliche Ärzte – Ärzte als heimliche Richter?
Dr. med. Mario Etzensberger, Windisch
Umsetzung des neuen Erwachsenen- und Kindesschutzrechts im Kanton Aargau
Prof. Christoph Häfeli, lic.iur./dipl. Sozialarbeiter

Veranstalter:

– Schweiz. Gesellschaft für Forensische Psychiatrie SGFP
– Konferenz der Aarg. Bezirksamtmänner
– Konferenz der Aarg. Berzirksgerichtspräsidenten

Ort: Kongresszentrum Trafo, Brown Boveri Platz 1, 5400 Baden

Zeit: Dienstag, 26.10.2010, 08.15 Uhr bis 16.30 Uhr
Kosten: Fr. 320.— (inkl. Stehlunch)
Anreise: 5 Gehminuten vom Bahnhof Baden
Für Anreisende mit PWs Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern
Trafo, Bahnhof und Casino vorhanden

Anmeldung bitte über diesen Link.