Die medizinische Sichtweise auf ADHS/ADS: Krankheit oder Neurodiversität?

Dr.med. Ursula Davatz beschreibt die heutige Sichtweise auf ADHS/ADS in der Medizin als zwiespältig. Während in der Psychiatrie ADHS/ADS weiterhin als Krankheit gesehen wird, plädiert sie selbst für ein Verständnis von ADHS/ADS als Neurotyp und Neurodiversität.

Die vorherrschende Meinung in der Medizin:

  • ADHS/ADS als Krankheit: Die meisten Ärzte und Psychiater betrachten ADHS/ADS als eine psychiatrische Erkrankung, die behandelt werden muss.
  • Medikamentöse Behandlung: Die Standardbehandlung besteht in der Verschreibung von Medikamenten, in der Regel Amphetaminen wie Ritalin, Concerta oder Elvanse.
  • Fokus auf Defizite: Die medizinische Sichtweise konzentriert sich oft auf die Defizite und Probleme, die mit ADHS/ADS einhergehen, wie z.B. Konzentrationsschwierigkeiten, Impulsivität und Hyperaktivität.
  • Diagnose durch Fachleute: Die Diagnose von ADHS/ADS wird in der Regel von Ärzten oder Psychologen gestellt, oft mithilfe von neuropsychologischen Tests.

Dr.med. Ursula Davatz‘ alternative Perspektive:

  • ADHS/ADS als Neurotyp: Dr.med. Ursula Davatz betrachtet ADHS/ADS nicht als Krankheit, sondern als Neurotyp, also eine natürliche Variation des menschlichen Gehirns.
  • Neurodiversität als Vorteil: Sie argumentiert, dass eine heterogene Gesellschaft mit unterschiedlichen Veranlagungen und Denkweisen besser überleben kann.
  • Kreativität als Stärke: Sie betont die Kreativität von Menschen mit ADHS/ADS und sieht diese als wertvolles Potenzial, das gefördert werden sollte.
  • Ablehnung der Pathologisierung: Sie kritisiert die Pathologisierung von ADHS/ADS und die damit verbundene Stigmatisierung der Betroffenen.
  • Bedeutung der Umwelt: Sie betont den Einfluss der Umwelt und des Erziehungsstils auf die Entwicklung von ADHS/ADS und plädiert für eine persönlichkeitsgerechte Erziehung.
  • Individuelle Behandlung: Sie spricht sich gegen eine „One size fits all“-Behandlung aus und fordert massgeschneiderte Lösungen für jedes Kind.

Dr.med. Ursula Davatz steht mit ihrer Sichtweise eher alleine unter den medizinischen Fachleuten. Sie sieht aber eine zunehmende Bewegung von Menschen, die sich mit ADHS/ADS beschäftigen und die Diagnose nicht mehr als Stigma empfinden.

Sie kritisiert das Monopol der Ärzte auf die Diagnose und Behandlung von ADHS/ADS und findet es positiv, dass viele Menschen sich selbst im Internet informieren und ihre eigene Diagnose stellen.

Dennoch räumt sie ein, dass die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung oft nur übernehmen, wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt.

https://ganglion.ch/pdf/ADHS_ADS_Apero.pdf

 

Kampf zwischen Medizin und Recht oder eine ergänzende Zusammenarbeit

Audiodateien zur Weiterbildungsveranstaltung, Dienstag, 26. Oktober 2010 im TRAFO Baden Therapeutische Jurisprudenz: Medizin_und_Recht_Vortrag_26.10.10_08:48 (MP3)Medizin_und_Recht_Workshop_26.10.10_14_03_(MP3)

Siehe auch: Programm (PDF) und http://schizo.li/2010/09/21/kampf-zwischen-medizin-und-recht-oder-eine-erganzende-zusammenarbeit/

Aargauer Zeitung, 27.10.2010: Richter_und_ihre_Psychiater (PDF)

Kampf zwischen Medizin und Recht oder eine ergänzende Zusammenarbeit

Teil 1

Teil 2

 

Weiterbildungsveranstaltung, Dienstag, 26. Oktober 2010 im TRAFO Baden

Therapeutische Jurisprudenz

„Kampf zwischen Medizin und Recht oder eine ergänzende Zusammenarbeit“
Tagung für Fachpersonen aus dem schulischen, juristischen und psychosozialen Bereich, sowie andere interessierte Personen.

Programm (PDF)

Anmeldung (PDF)

Mediziner und Juristen sind zwei Berufsgruppen, die unsere moderne Gesellschaft wesentlich mitgestalten. Die Aufgabe der Mediziner ist es, die Gesundheit des Menschen zu schützen und Krankheiten zu verhindern. Die Aufgabe der Juristen ist es, das Recht zugunsten des Menschen durchzusetzen. Die Juristen können nicht sagen, wer krank und wer gesund ist und die Mediziner können nicht bestimmen, wer Recht hat, obwohl sie manchmal vieles als ungerecht empfinden. Institutionen wie Versicherungen und Gerichte versuchen auf juristischem Wege den Krankheitszustand neu zu definieren, um Geld zu sparen. Dies bedeutet natürlich nicht, dass der Patient dadurch gesund wird. In teuren juristischen Kämpfen zwischen behandelnden Ärzten/Gutachtern und Gerichten wird über den Gesundheitszustand des Patienten oder das Wohl eines Kindes gestritten, während der Patient unterdessen immer kränker und das Kind vermehrt traumatisiert wird. Anstatt miteinander zu streiten, sollten Mediziner und Juristen zum Wohl der Patienten und der schutzbedürftigen Kinder sowie unseres Staatshaushaltes konstruktiv zusammenarbeiten. Es soll das Ziel dieser Tagung sein, die beiden unterschiedlichen fachlichen  Betrachtungsweisen heraus zu heben, um vermehrt zu einer konstruktiven und  problemorientierten Zusammenarbeit zu gelangen, die eher zum Wohl der Patienten und Kinder ausfallen, gleichzeitig aber auch kostengünstiger für unser Sozial- und Gesundheitswesen wären.

Referenten:

Welche Psychiater, welche Richter braucht es?
Dr. iur. h.c. Hans Wiprächtiger, Lausanne, Bundesrichter
Richter als heimliche Ärzte – Ärzte als heimliche Richter?
Dr. med. Mario Etzensberger, Windisch
Umsetzung des neuen Erwachsenen- und Kindesschutzrechts im Kanton Aargau
Prof. Christoph Häfeli, lic.iur./dipl. Sozialarbeiter

Veranstalter:

– Schweiz. Gesellschaft für Forensische Psychiatrie SGFP
– Konferenz der Aarg. Bezirksamtmänner
– Konferenz der Aarg. Berzirksgerichtspräsidenten

Ort: Kongresszentrum Trafo, Brown Boveri Platz 1, 5400 Baden

Zeit: Dienstag, 26.10.2010, 08.15 Uhr bis 16.30 Uhr
Kosten: Fr. 320.— (inkl. Stehlunch)
Anreise: 5 Gehminuten vom Bahnhof Baden
Für Anreisende mit PWs Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern
Trafo, Bahnhof und Casino vorhanden

Anmeldung bitte über diesen Link.