Selbstbestimmung

Keine Patienten werden so sehr fremdbestimmt gegen ihren Willen wie die Psychiatriepatienten und keine anderen Patienten können sich so schlecht wehren dagegen. Woher kommt das, wie lässt sich das erklären?

Obwohl die Psychiatrie über die Einführung der Patientenrechte ei- nige Fortschritte gemacht hat in dieser Hinsicht, ist das Fremdbestimmungsrecht noch sehr stark verankert in der psychiatrisch- psychosozialen Versorgung. Warum?

Menschen mit psychischen Leiden haben ihre Gefühls-, Denk- und Handlungswelt oft nicht mehr unter ihrer bewussten Willenskontrolle. Sie fallen ab von der Norm im Fühlen, Denken und Handeln und fallen des- halb auf in der Gesellschaft, sie ecken an mit ihrer Andersartigkeit und verursachen Unruhe im Regelablauf. Je ängstlicher ein Kollektiv, eine Gesellschaft ist, und das ist sie vielerorts heutzutage, umso intoleranter wird sie gegenüber jeglicher Normabweichung, umso grösser wird auch das Normierungsstreben. In der Schweiz herrscht zurzeit ein starker Drang zur Normierung über gesetzliche Regelungen, die dem Kollektiv Sicherheit geben sollen, was an sich im Gegensatz zum alt bewährten, hochgepriesenen schweizerischen Föderalismus steht.

Jahresbericht Guyerweg 2017 (PDF zum runterladen)

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